Gefahren durch Kohlenmonixid im häuslichen Umfeld
- Ronny Wagner
- 23. Nov. 2017
- 3 Min. Lesezeit
Am 22.11.2017 fand im FRTC, Frankfurt am Main das Symposium zum Thema "Gefahren durch Kohlenmonixid im häuslichen Umfeld" statt. Veranstalter war die Feuertrutz Network GmbH. Das gut besuchte Symposium beinhaltete insgesamt 6 Vorträge, ich werde jedoch nicht auf alle eingehen.
Den Auftakt machte Dipl.-Ing. (FH) Günter Ruhe, Geschäftsführer der Feuertrutz Network GmbH. Er stellte die Frage, ob die steigende Unfallzahlen "Fakt oder Medienphänomen" sind. Es werden immer häufiger Meldungen von Todesfällen in Verbindung mit Kohlenmonoxid (CO) bekannt. Nicht zuletzt ist dieses Thema in den Köpfen der Menschen mehr Präsent denn je, da es heute sehr einfach ist solche Meldungen in den Sozialen Medien zu verbreiten. Begründet sind die vermehrten Meldungen auch durch die bessere Erkennbarkeit aus medizinischer Sicht. Hier war das Resümee der Teilnehmer und Referenten jedoch fast gleich, Mediziner diagnostizieren eine CO-Vergiftung nicht immer. Eine CO-Vergiftung tritt mit Symptomen auf, die bei zahlreichen anderen Erkrankungen auch auftreten. Übelkeit, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Desorientierung, Angina pectoris (Brustenge) um nur die häufigsten zu nennen.
Symptome einer CO-Vergiftung richtig diagnostizieren, "Die Nadel im Heuhaufen" war das Referatsthema von Prof. Dr. med. Klaus Püschel. Seit 1991, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und Autor der Bücher
"Tote schweigen nicht: Faszinierende Fälle aus der Rechtsmedizin" sowie dem Krimi-Sachbuch "Tote lügen nicht: Faszinierende Fälle aus der Rechtsmedizin. Ein Krimi-Sachbuch".
Anhand einiger Fälle aus seinem Alltag erklärte Prof. Dr. med. Püschel, auch die Postmortale Diagnose ist sehr schwer. Wenn die Umstände nicht bekannt sind, ist eine CO-Vergiftung nur selten offensichtlich. Abhängig vom Bundesland ist auch nicht immer eine Obduktion vorgeschrieben. Auch bei Notfällen würde nicht immer auf eine Kohlenmonixid-Vergiftung behandelt werden, da der Rettungsdienst nicht immer über CO-Warngeräte verfüge. Diese ermöglichen es den Helfern vor Ort, die Gefahr zu erkennen. Da Kohlenmonixid farblos, geruchlos und geschmacklos (keine Warnwirkung) ist, fällt es schwer bei einem Rettungseinsatz hier die Ursache zu suchen.
Ein einfaches Beispiel:
Der Rettungsdienst wird zu einem Notfall gerufen. Eine ältere Person ist in ihrer Wohnung gestürzt. Vor Ort findet der Rettungsdienst die Person auf dem Boden liegend im Flur vor. Sie wirkt etwas verwirrt, was die Sanitäter auf den Sturz zurückführen. Die Person wird mit Verdacht auf einen Oberschenkelhalsbruch in das Krankenhaus eingeliefert. Aufgrund der Anamnese würden sehr viele die Ursache des Sturzes auf dass der Patienten sowie den geistigen Zustand zurückführen.
Hätte der Rettungsdienst nun CO-Warner dabei, könnten diese in der Wohnung einen Alarm ausgeben. Bei der Einlieferung in die Notaufnahme, würde der Rettungsdienste den Hinweis geben, dass die Warnmelde angeschlagen hat und in der weiteren Behandlung könnte auch eine Kohlenmonoxidvergiftung untersucht werden.
Je nach Schwere der Vergiftung, käme eine Behandlung mit Medikamenten infrage oder die Überführung des Patienten in eine Druckkammer. Wer mehr über Druckkammern wissen möchte, kann sich beim Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. informiern.
Ist es bei einer Vergiftung nun zu einem Personenschaden gekommen, kommt schnell die Frage der Haftung auf. Wer kann zur Verantwortung gezogen werden? Wie ist der Schuldige? Die
Zum Thema Haftung referierte der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Diekert. Er ist Seniorpartner der Sozietät DIEKERT Recht und Steuern. Bei der Haftungsfrage kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Man muss jeden Fall einzeln betrachten, so kann zum Beispiel ein Vermieter in die Haftung gezogen werden, oder der Schornsteinfeger. Selbstverständlich kann auch ein Eigenverschulden in Betracht kommen. Je nach Fall ist eine umfangreiche Recherche auch im weiteren Umkreis des Opfers erforderlich. Auf die Frage "Gegen wen die Haftungsansprüche geltend gemacht werden können" erhielten die Teilnehmer die Antwort "Kommt drauf an". Sicherlich kann keine pauschale Aussage getroffen werden, wer haftbar ist. Dies kann von Fall zu Fall ein unterschiedlicher Personenkreis sein.
Dipl.-Ing. Andreas Ruhe, Brand Direktor der Feuerwehr Frankfurt am Main und Abteilungsleiter "Vorbeugung und Planung" referierte zum Thema "Sicher leben und arbeiten". Unsichtbare Gefahren durch CO beim Arbeits- und Personenschutz. Mein persönlicher Eindruck in diesem Bereich nach dem Vortrag war, dass Feuerwehr und Rettungsdienst gut bis sehr gut ausgestattet sind. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass die Warngeräte auch einen hohen Aufwand an Wartung und Verwaltung mit sich bringen. Meiner Meinung nach überwiegt jedoch der Vorteil der Sicherheit an der Einsatzstelle. Während des Vortrags war zu erkennen, das die Feuerwehren in Deutschland derzeit keinen Bedarf sehen, ein Gesetz zu erlassen um Kohlenmonixid-Warnmelder in jedem Haus oder Wohnung zu installieren. Vielmehr bedarf es der Aufklärung der Bevölkerung.
Markus Burger, u.a. technischer Landesinnungswart Hessen sowie Mitglied im Technischen Ausschuss ZIV, sah hier eher eine Pflicht zur installation. Der Schronsteinfegermeister ist auch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er machte den Abschluss des Symposiums mit seinem Vortrag "Früherkennung ist praktizierter Gesundheitsschutz". Informativ und klar stellte er die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger da. Es gibt verschiedene Prüf- und Messfaktoren, die der Schornsteinfeger bei jedem Gebäude vornehmen muss. Auch er sieht hier einen starken Bedarf an Aufklärung zum Thema "CO-Vergiftung".
Ich habe nicht alle Vortragsthemen erwähnt, oder ausführlich beschrieben. Dieser Artikel sollte auch mehr das Interesse wecken und zum Nachdenken anregen.
Mein Interesse ist geweckt.....
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