
Was wir für Sie tun können...
Wir helfen Ihnen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Natürlich ist nicht nur die Ausbildung wichtig,
sondern auch das regelmäßige auffrischen des erlernten Wissens. So ist in regelmäßigen Abständen die Ausbildung zu wiederholen.
Die Gesetzgebung sieht hier 3 Jahre vor. Jedoch ist durch betriebliche Veränderungen eine frühere Wiederholung der Ausbildung empfehlenswert. Zum Beispiel werden neue Mitarbeiter eingestellt, die Produktion wird erweitert oder geändert...
WEITERBILDUNG
PRIVATE HAUSHALTE
Bei Ihnen Zuhause beraten wir Sie ebenfalls zum Thema Brandschutz und Sicherheitstechnik. Auch in Privaten Haushalten lauern Gefahren und Risiken die wir gemeinsam minimieren können.


AUSBILDUNG

Wir bilden für Ihren Betrieb Brandschutzhelfer aus, diese Anforderung ist gesetzlich festgeschrieben. So muss jeder Betrieb ab dem 1. Beschäftigen Brandschutzhelfer in der Belegschaft ausbilden. Die Ausbildung findet einen Tag statt und ist mit einer praktischen Übung abzurunden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist dies nach
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes und
ASR A2.2 ( Min 5% der Mitarbeiter )